Verletzungen beim Sex auf Dienstreisen zählen nicht zu Arbeitsunfällen

Von Melanie Ruch
31. Oktober 2013

Für Verletzungen jeglicher Art, die einem auf Dienstreise wiederfahren sind, muss die Versicherung des Arbeitgebers aufkommen, richtig? Falsch! Sind die Verletzungen während der Dienstreise beim privaten Vergnügen, etwa beim Sex, entstanden, zählt das nicht als Arbeitsunfall, zumindest nicht in Australien. Das hat jetzt das höchste Gericht in Australien in einem Fall entschieden, über den seit sechs Jahren verhandelt wird.

In dem Fall war eine australische Beamtin im Jahr 2007 auf Dienstreise. Dort traf sie auf einen Bekannten und vergnügte sich mit ihm in ihrem Motelzimmer. Im Eifer des Gefechts hatten die beiden eine Lampe aus der Wand hinter dem Bett gerissen, deren Scherben die Frau im Gesicht verletzten. Den Unfall meldete sie der Versicherung ihres Arbeitgebers als Arbeitsunfall und verlangte Schmerzensgeld, doch die Versicherung weigerte sich.

Nachdem sich die Frau durch alle Instanzen geklagt hatte, landete der Fall nun vor dem höchsten Gericht. Die Richter entschieden jedoch zu Gunsten der Versicherung. Sex gehöre eben nicht zu den gewöhnlichen Aktivitäten auf einer Dienstreise, so die Begründung.