Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Dezember 2012

Oftmals fragen sich besonders Geschäftsreisende, wann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. So hat jetzt das niedersächsische Landessozialgericht dazu ein Urteil gefällt.

Bei einem Fall hatte sich ein Geschäftsmann nach Dienstschluss nur privat verabredet und auf dem Heimweg zu seinem Hotel kam es zu einem Autounfall, bei dem der Mann unter anderem einen Beckenbruch erlitt. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte die Kosten dafür nicht übernehmen, weil der Mann privat unterwegs war.

Doch die Richter sahen dies anders, denn in diesem Fall konnte der Unfall als Arbeitsunfall angesehen werden, weil die Unterbrechung zwischen Dienstschluss und Rückfahrt zum Hotel relativ kurz war. Zudem ist es üblich, dass Geschäftsreisende nach Arbeitsschluss nicht sofort sich auf ihr Hotelzimmer begeben.

Aber wenn es bei einer privaten Aktivität auf Dienstreisen zu einem Unfall kommt, so ist dann die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.