Kein Unfallschutz bei Kreislaufproblemen, wie Schwindelanfall

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. November 2012

Wer aufgrund von Kreislaufproblemen einen Unfall erleidet, der erhält von seiner privaten Unfallversicherung keinen Schadensersatz, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf zeigt.

Bei einem Fall wurde einer Frau nachts durch das schwüle Wetter übel, so dass sie das Schlafzimmerfenster im ersten Obergeschoss öffnete. Danach wurde ihr "schwarz vor Augen" und sie fiel aus dem Fenster auf die Straße und verletzte sich schwer, so dass sie sich heute nicht mehr normal bücken kann und keine schweren Dinge heben darf. Auch beim Stehen und Laufen hat sie etliche Probleme.

Danach hatte sie den Unfall bei ihrer Versicherung gemeldet und forderte die laut Police bei einer Invalidität von mindestens 50 Prozent fällige monatliche Unfallrente in Höhe von 375 Euro. Aber die Versicherung wollte nicht zahlen und bekam jetzt vom Gericht auch Recht, weil bei privaten Unfallversicherungen eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung Leistungen ausschließen.

Dabei ist es unwichtig, ob es sich nur um eine kurze Bewusstseinsstörung, wie ein Schwindelanfall handelt. Wenn eine andere Ursache zum Sturz geführt hätte, so müsste die Versicherung zahlen.