Rechte von Unfallopfern bei Schäden am KFZ

Von Marion Selzer
11. September 2012

Wird man Opfer eines Verkehrsunfalls und kommt dabei das eigene Fahrzeug ohne Eigenverschulden zu schaden, hat man einen Anspruch auf eine fachmännische Reparatur des Wagens. Doch was, wenn die Versicherung des Schädigers in einer nicht markengebundenen Werkstatt die Reparatur durchführen lassen möchte?

Wie die Richter vom Amtsgericht Ahlen entschieden haben, ist das möglich, aber nur, wenn das Personal der freien, und damit günstigeren Werkstatt über entsprechende Qualifikationen verfügt. Ist das nicht der Fall, kann der Geschädigte auf eine Reparatur in einer Markenwerkstatt bestehen. Die Versicherung muss dann auch die teureren Stundenlöhne bezahlen.