Was wenn man sich im Schlaf verletzt?

Von Marion Selzer
18. April 2012

Wie das Oberlandesgericht Bamberg nun entschieden hat, muss eine Unfallversicherung nicht zahlen, wenn sich jemand beim Schlafwandeln einen Schaden zuzieht. Hier handelt es sich um einen Fall der Bewusstseinsstörung, der bei einer solchen Versicherung nicht abgedeckt ist.

Allerdings muss die Versicherung in einem solchen Fall nachweisen, dass sich der Verletzte in einem bewusstseinsgetrübten Zustand befunden hat.