Unfallversicherung - Arten, Sonderformen und Leistungen

Die Unfallversicherung ist in Deutschland ein Teil der Sozialversicherung und soll für eine Wiederherstellung der Gesundheit nach hierdurch abgesicherten Unfällen sorgen. In Deutschland wird in diesem Zusammenhang zwischen zwei Arten von Unfallversicherungen unterschieden. Des Weiteren existieren einige Sonderformen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der Unfallversicherung sowie deren Leistungen.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Die Unfallversicherung (UV) ist eine Versicherung des Gesundheitssystems. Sie sichert einen gegen die Folgen eines Unfalls, wozu neben den akuten auch die längerfristigen zählen, die sich beispielsweise auch durch eine schwere Invalidität zeigen können. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die den Unfallverursacher gegen die Unfallfolgen für andere versichert, deckt die Unfallversicherung nur die eigenen Schäden bzw. die der Mitversicherten.

Arten von Unfallversicherungen

Hierzulande wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden. Die private Unfallversicherung kann zudem noch einmal in jene mit und jene ohne Prämienrückgewähr unterteilt werden. Bei der Prämienrückgewähr handelt es sich um ein System, welches dem Versicherten am Ende der Laufzeit eine Prämie gewährt, sollte es niemals zur Inanspruchnahme dieser Versicherung gekommen sein.

Ergänzt werden können private Unfallversicherungen zusätzlich noch durch eine Unfalltod Versicherung. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen einen nennenswerten Betrag, sollte es zum Tod des Versicherten kommen.

Die gesetzliche UV

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert alle Unfälle, welche sich an einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz oder auf dem Weg zu diesem ereignen. Dies bedeutet, dass der Unfall eines Grundschulkindes auf dem Schulweg ebenso von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt ist wie der Sturz eines Grubenarbeiters im Bergwerk.

Die private UV

Die private Unfallversicherung ist hinsichtlich ihrer Wirkungsweite weitaus flexibler. So können die Angebote verschiedener Anbieter unterschiedlichste Unfalltypen und Unfallsituationen abdecken.

In der Regel greifen private Unfallversicherungen auch bei außerberuflichen Unfällen, welche sonst durch keine gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt würden. So kann beispielsweise der Unfall beim Klettern ebenso von der privaten Unfallversicherung abgedeckt sein wie der Autounfall auf dem Weg in den Urlaub.

Weitere Unterschiede

Die gesetzliche und private Unfallversicherung können sich zudem noch hinsichtlich zahlreicher weiterer Aspekte unterscheiden. Dies wäre einerseits der Versicherungstatbestand. Im Falle der gesetzlichen Variante sind lediglich Ereignisse versichert, welche bei einer versicherten Tätigkeit eintreten und zu einer dauerhaften körperlichen Schädigung beim Betroffenen führen.

Bei privaten Anbietern wird hingegen der Begriff des Unfalls extra definiert. Wichtig ist aber auch hier, dass es zu einer körperlichen Schädigung kommen muss. Darüber hinaus können sich diese Versicherungstypen noch hinsichtlich des Mindestgrads an Invalidität, einer möglichen Renten- und Kapitalauszahlung sowie der territorialen Geltung unterscheiden.

Insgesamt sollte sich jeder Arbeitnehmer einmal Gedanken darüber machen, ob er auf eine gesetzliche oder private Unfallversicherung vertrauen will. Letzteres ist zwar die kostspieligere Variante, deckt jedoch auch weitaus mehr Ereignisse ab und verspricht dem Versicherten somit mehr Sicherheit.

Sonderformen

Es gibt verschiedene Sonderformen der Unfallversicherung.

Die Insassenunfallversicherung - sinnvoll oder überflüssig?

Die Insassenunfallversicherung deckt zunächst einmal alle Unfälle ab, welche während der rechtmäßigen Nutzung eines Kraftfahrzeugs auftreten. In diesem Zusammenhang ist es allerdings noch wichtig zu wissen, dass nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch alle weiteren Insassen versichert sind.

Dies geschieht dann über ein Pauschalsystem, so dass jedem Verletzten Insassen im Schadensfall ein bestimmter Maximalbetrag zusteht. Dieser kann sich je nach Vertrag in der Regel zwischen 10.000 und 50.000 Euro befinden.

Überschneidungen

Bevor man eine solche Insassenunfallversicherung abschließt, was auf den ersten Blick für Vielfahrer sinnvoll erscheint, sollten allerdings folgende Überlegungen getätigt werden. So überschneiden sich die möglichen Schadensfälle mit zahlreichen anderen Versicherungsformen, welche zudem kostenlos in der gesetzlichen Unfallversicherung verankert sind. So erhält beispielsweise ohnehin schon jeder Insasse im Falle eines verschuldeten Unfalls eine Zahlung durch die Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus sind aber auch weitere anstehende Kosten, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt oder ein Lohnausfall, durch die Krankenversicherung gedeckt. Sollte es sogar noch zu langfristigen Einschränkungen in der Gesundheit und Leistungsfähigkeit kommen, dann greift wiederum selbst die gesetzliche Unfallversicherung oder eine extra abgeschlossene Risikolebensversicherung.

Eine sinnvolle Versicherung?

Nichtsdestotrotz hat natürlich auch die Insassenunfallversicherung eine Existenzberechtigung, da es einige Ausnahmen gibt, wann diese die einzige Versicherungsform darstellt, welche für mögliche Schäden aufkommt. Als Beispiel kann hier ein Wildunfall oder jede andere Art von Verkehrsunfall dienen, welcher durch ein unabwendbares Ereignis herbeigeführt wurde. Zu solchen Unfällen kommt es allerdings allein schon statistisch sehr selten, weshalb diese als Ausnahme gewertet werden können.

Fazit

Insgesamt ist die Insassenunfallversicherung eine überflüssige Extraversicherung, welche nur wenige Ausnahmefälle abdeckt. Zu diesem Ergebnis kam selbst Stiftung Warentest, welche diese Versicherungsform mit dem Nutzwert "braucht niemand" degradiert. Aus diesem Grund sollte man sich eher auf andere Versicherungsformen konzentrieren, die Schadensfälle absichern, welche nicht größtenteils von gesetzlichen Versicherungen abgedeckt sind.

Weitere Formen

Zu den Sonderformen zählt auch die Betriebsunfallversicherung. Diese greift im Falle eines Arbeitsunfalls. Was die Leistungen angeht, so kann man diese mit denen bei einem Freizeitunfall vergleichen. Zudem gibt es die Rückholversicherung, die bei Krankheit und Unfällen im Ausland greift.

Die Leistungen einer Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist in Deutschland Teil der Sozialversicherung und somit gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund machen sich hierzulande viele Arbeitnehmer auch überhaupt keine Gedanken darüber, welche Leistungen die Unfallversicherung überhaupt beinhaltet. Doch welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung, so dass man nach einem Unfall zumindest finanziell grob abgesichert ist?

Zunächst einmal kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die eigentliche Heilbehandlung auf. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Maßnahmen anhalten.

Wichtig ist es lediglich, dass diese als direkte medizinische Reaktion auf die gesundheitlichen Schäden des Unfalls eingestuft werden können. Unter die Heilbehandlung fallen in diesem Zusammenhang etwa Arzneikosten, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Berufshilfe

Eine weitere wichtige Leistung ist die Berufshilfe. Diese greift dann, wenn es dem Betroffenen aufgrund der erlittenen Verletzungen nicht mehr möglich ist, seinen bisherigen Beruf weiter auszuführen. In einem solchen Fall werden dann Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, welche eine erfolgreiche berufliche Neuorientierung unterstützen.

Sollte man hingegen nicht unter dauerhaften, sondern nur temporären gesundheitlichen Einschränkungen leiden, wird ein Verletztengeld im Falle eines Lohnausfalls gewährt. Dieses entspricht einem monatlichen Betrag von maximal 80 Prozent des Bruttolohns und wird über einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen ausgezahlt.

Die Verletztenrente

Ein weiteres wichtiges Feld der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verletztenrente. Zur Auszahlung einer Verletztenrente kommt es dann, wenn die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person über einen unabsehbaren Zeitraum stark gemindert ist und nicht davon ausgegangen werden kann, dass bald eine neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Die Höhe der Verletztenrente hängt wiederum von der Höhe des Gehalts ab, welches zuvor im Berufsleben verdient wurde.

Soziale Rehabilitation

Gleichzeitig setzt die gesetzliche Unfallversicherung auch noch auf die Zahlung von Leistungen zur sozialen Rehabilitation. Hinter diesem Begriff verbergen sich beispielsweise Wohnungshilfen oder Behindertenfahrdienste, welche das Unfallopfer am sozialen Leben teilhaben lassen und zu dessen Wiedergenesung beitragen.

Sterbegeld

Letztlich deckt diese Untergattung der Sozialversicherung auch noch den Todesfall des Betroffenen in Form des Sterbegeldes und der Hinterbliebenenrente ab. So werden die Angehörigen des Opfers durch Zahlungen entschädigt, welche zumindest deren finanziellen Verlust mildern sollen.

Fazit

Insgesamt umfassen die Leistungen der Unfallversicherung ein breites Spektrum, welches zumindest die Grundbedürfnisse eines Unfallopfers und dessen Angehöriger decken sollte.