Die Unfallversicherung tritt bei Unfällen verschiedenster Art in Kraft. So werden z.B. die Kosten für eine Behandlung bei schweren Körperschäden oder Folgeschäden nach einem Unfall übernommen und auch Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld geboten.
Eine Unfallversicherung übernimmt im Falle von Unfällen oder Verletzungen die Kosten, die durch medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Lohnausfälle entstehen. Ob bei der Arbeit, im Straßenverkehr oder in der Freizeit - ein Unfall kann jeden treffen und schwere Folgen mit sich ziehen. Der finanziell belastendste Fall ist die Erwerbsminderung oder die Arbeitsunfähigkeit.
In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in das deutsche Sozialsystem integriert und umfasst im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung nur die Kosten, die nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder durch Berufskrankheiten entstehen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Personen automatisch versichert, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten, auch Kindergartenkinder und Schüler. Selbstständige und Unternehmer können sich in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern. Über die Hälfte aller Unfälle passieren im Haushalt oder in der Freizeit.
Da die Folgen dieser Unfälle nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Hier sind die Versicherten auch außerhalb der Arbeit weltweit versichert und haben im Fall der Fälle Anspruch auf eine Kapitalleistung oder eine Rente.
Je nach Versicherer orientiert sich der monatliche Beitragssatz an Alter, Gesundheitszustand oder auch der Ausübung statistisch gefährlicher Hobbys. Sollen Unfälle in der Freizeit, die sich zum Beispiel beim Fallschirmspringen oder Tauchen ereignen, mit abgesichert sein, muss der Sportler seine Versicherung um diese Gefahrenpotentiale erweitern.
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