BfR erlaubt weiterhin Unkrautvernichter Glyphosat in Gärten und der Landwirtschaft

Von Ingo Krüger
28. Januar 2014

Kaum ein Herbizid kommt in Deutschland so häufig zum Einsatz wie Glyphosat. Drei Viertel aller Landwirte verwenden Präparate wie Roundup, die die Substanz enthalten. Auch an Bahngleisen, Garageneinfahrten oder in Schrebergärten wird das Unkrautvernichtungsmittel benutzt, um unliebsame Pflanzen zu beseitigen. Glyphosat steht bei Kritikern jedoch im Verdacht, das menschliche Hormonsystem zu beeinflussen, Fehlbildungen zu verursachen und das Krebsrisiko zu erhöhen.

Nun hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mehr als tausend neue Studien ausgewertet und kam dabei zudem Ergebnis, dass Glyphosat keine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung habe. Landwirten und Kleingärtnern könne es daher weiterhin erlaubt werden, das Herbizid zu versprühen.

Umweltverbände kritisieren die Entscheidung des BfR

Umweltverbände zeigten sich von der Entscheidung entsetzt. Das Institut habe nur Studien berücksichtigt, die von der Industrie in Auftrag gegeben worden seien. Andere Untersuchungen belegten sehr wohl, dass bei Menschen Gesundheitsgefahren bestehen würden. Das Urteil des BfR, so der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), sei daher nicht nachvollziehbar.

Doch auch die Forscher vom Bundesinstitut warnen vor dem Gebrauch von Mitteln wie Roundup. Zwar sei Glyphosat für Säugetiere relativ ungiftig, aber andere Substanzen, wie etwa Netzmittel oder Entschäumer, seien gefährlich. Der umstrittenste ist das Tallowamin. Bereits wenige Milligramm pro Liter Wasser reichen aus, um Fische zu töten. In Tierversuchen mit Tallowamin traten bei Ratten Nieren- und Leberschäden auf.