Neue EU- Verordnung zur Schweinezucht zwingt viele kleine Betriebe zur Aufgabe

Von Melanie Ruch
1. Juli 2013

Eigentlich hat die EU die bestehende Verordnung zur Schweinezucht bereits zum Jahr 2003 geändert, doch in Deutschland trat die neue Verordnung erst zum Januar dieses Jahres in Kraft. Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass Zuchtsauen nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Eine Einzelhaltung gilt nur noch im Ausnahmefall für kleine Betriebe mit weniger als sechs Schweinen oder fünf Muttersauen.

Auf Grund der neuen Verordnung mussten im vergangenen Jahr insgesamt 2.300 Betriebe, größtenteils Kleinere, die Schweinezucht aufgeben, da die nötigen Umbaukosten in den Stallungen deren finanzielles Budget bei Weitem überschritten hätte. Auch generell ist die Schweinezucht in Deutschland rückläufig. Insgesamt gibt es 7,5% weniger Schweinezuchtbetriebe als im Vorjahr.