Artenschutz in Deutschland noch nicht ausreichend

Von Ingo Krüger
22. Mai 2012

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, soll in der Europäischen Union (EU) den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen erhalten. Vor 20 Jahren hatten die Mitgliedsstaaten die Richtlinie 92/43/EWG erlassen, um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten einzurichten. Doch noch gibt es einiges zu verbessern.

So kritisieren Experten, dass in nur fünf Jahren über ein Drittel aller Grünlandflächen in den FFH-Gebieten von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vernichtet wurden. Insgesamt gab es in Deutschland mit Stand 2009/2010 4621 FFH-Gebiete. Sie genießen einen besonderen Status. Bei größeren Bauvorhaben und Eingriffen anderer Art ist die Durchführung einer besonderen "artenschutzrechtlichen Prüfung" erforderlich.

Dennoch gibt es im bayerischen Spessart geschützte Buchenwälder, in denen intensive Forstwirtschaft betrieben wird. Zudem kritisierte der Europäische Gerichtshof Deutschland, da die Umsetzung der Richtlinie im Naturschutzgesetz nicht ausreichend umgesetzt werde.

Trotz aller Mängel und Kritik sind Naturschützer dennoch von der FFH-Richtlinie überzeugt. Sie sei ein modernes, flexibles Naturschutzkonzept. Allerdings sei die finanzielle Ausstattung noch verbesserungswürdig. Schließlich betrage der volkswirtschaftliche Nutzen fast 300 Milliarden Euro im Jahr, etwa wegen des Klima- und Hochwasserschutzes. Außerdem profitiere der Fremdenverkehr.