Gesundheitskosten steuerlich absetzen - so zahlt der Fiskus für Brille, Hörgerät und Co.

Von Dörte Rösler
29. November 2013

Ob Brille oder Zahnersatz, Pflege oder Kur - Steuerpflichtige können ihre Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings nur, wenn der Eigenanteil überschritten ist. Wer seine Ausgaben bündelt, spart deshalb mehr.

Zumutbare Eigenbelastung für Gesundheitskosten

Wie hoch die zumutbare Eigenbelastung ist, hängt von der familiären Situation und dem Einkommen ab. Kinderlose Singles mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro müssen bis zu 2.400 Euro selbst tragen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern muss bei gleichen Einkünften nur 1.200 Euro zahlen. Die darüber hinausgehenden Summen lassen sich von der Steuer absetzen.

Quittungen aufbewahren

Wirklich lohnenswert ist das Sammeln von Belegen also nur, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird. Wer in diesem Jahr bereits teuren Zahnersatz bekommen hat, sollte deshalb auch eine erforderliche Brille jetzt noch kaufen. Wenn im kommenden Jahr eine Kur oder neue Kronen anstehen, kann es lohnen, auch den Kauf von Sehhilfe oder Hörgerät zu verschieben.

Welche Belege will das Finanzamt sehen?

Im Prinzip alle. Wer nicht nur die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen in Anspruch nehmen will, muss beim Arzt und in der Apotheke, beim Optiker und Taxifahrer sämtliche Quittungen sammeln. Rechnungen, die bereits von einer Versicherung erstattet wurden, übernimmt der Fiskus allerdings nicht.