Werbungskosten pauschal ansetzen - oder mit einzelnen Belegen?

Von Dörte Rösler
13. November 2013

Die Ausgaben für Computer, Telefon oder Büromaterial können als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden - jedenfalls, wenn sie beruflichen Zwecke dienen.

Wer Fachzeitschriften abonniert, Berufskleidung kauft oder Beiträge für Berufsverbände zahlt, kann die Aufwendungen ebenfalls absetzen. Man muss nur wissen, wie.

Der schnellste Weg zur Steuerersparnis führt über die sogenannte Arbeitsmittelpauschale. Sie beträgt derzeit 110 Euro pro Jahr und lässt sich einfach per Mausklick in der Einkommensteuererklärung beantragen. Belege für die Ausgaben muss der Steuerpflichtige dabei nicht nachweisen.

Wenn die Ausgaben höher waren, verliert man durch die Pauschale jedoch bares Geld. Denn nebenbei lassen sich keine weiteren Kosten absetzen.

Wer einen neuen Rechner oder teure Fachliteratur bestellen musste, sollte deshalb alle tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen. Und das geht nur mit den entsprechenden Belegen.