Maklergebühren und Kreditkosten lassen sich beim Hausverkauf steuerlich absetzen

Von Dörte Rösler
16. August 2013

Immobilienbesitzer können künftig mehr Kosten von der Steuer absetzen. Ein Gerichtsurteil aus Münster legt fest, dass beim Hausverkauf Maklerprovisionen und Vorfälligkeitsentschädigungen steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden müssen.

Das gilt allerdings nur, wenn der Besitzer auch Immobilien vermietet. Das Finanzamt muss die Kosten dann gemeinsam mit den Einkünften aus der Vermietung betrachten.

Tipp: Wer ein Objekt schon innerhalb der Spekulationsfrist verkauft und deshalb vorzeitig einen Kredit ablöst, kann die Kosten von der fälligen Steuer absetzen.