Prozess wegen Steuerhinterziehung könnte für Ulli Hoeneß mit Bewährung ausgehen

Von Dörte Rösler
15. Juli 2013

Ein Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist für Ulli Hoeneß nicht mehr abwendbar. Nach Informationen aus Justizkreisen könnte der Bayern-Manager jedoch mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe davonkommen. Wenn die Staatsanwaltschaft demnächst ihr Ermittlungsverfahren beendet, könnte der Prozess bereits im September beginnen.

Als Grund für die milde Strafe nennen die Juristen die Verjährung. Zwar habe Hoeneß 3,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen, strafrechtlich könne er aber nur noch für eine Summe von 900.000 Euro zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftstrafe darf deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zusätzlich soll Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen. Rechnerisch entspricht dies ebenfalls 2 Jahren Gefängnis, die die Staatsanwaltschaft aber offenbar von der Haftstrafe abkoppeln möchte, um noch eine Bewährung zu erreichen.