Steuerbescheid gilt trotz versäumter Angaben zu Unterhaltsleistungen

Von Dörte Rösler
5. Juli 2013

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist kompliziert. Wer wichtige Angaben vergisst, hat jedoch keinen Anspruch auf eine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids. In einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof damit die Ansicht der Finanzämter, dass die offiziellen Formulare ausreichende Erklärungen bieten.

Geklagt hatte ein Mann, der vergessen hatte, die Unterhaltsleistungen an die Mutter des gemeinsamen Kindes anzugeben. Als er sich die elektronischen ELSTER-Formulare zur Durchsicht noch einmal anschaute, seien die entsprechenden Fragen auch nicht mehr aufgetaucht. Dadurch habe er seinen Fehler nicht bemerken und korrigieren können.

Die Richter bestätigten zwar, dass die elektronische Steuererklärung anspruchsvoller ist als die Version in Papierform, da beim Korrekturausdruck nur diejenigen Felder erscheinen, die tatsächlich ausgefüllt wurden. Zugleich urteilten sie aber, dass die Steuerpflichtigen durch die Anleitungen zur Steuererklärung ausreichend informiert sind.