Hochwasserschäden bei der Steuer absetzbar

Von Christel Weiher
14. Juni 2013

Das Hochwasser in Deutschland ist immer noch voll im Gange, und doch machen sich die von der Flut Betroffenen verständlicherweise darüber Gedanken, wie sie die durch das Hochwasser verursachten Schäden bezahlen sollen. Eine gute Nachricht ist dabei, dass Hochwasserschäden bei der Steuer absetzbar sind, und damit in der Steuererklärung für das laufende Jahr 2013 geltend gemacht werden können.

Dies gilt sowohl für die Schäden an den Häusern wie auch für die Schäden an Einrichtungsgegenständen, Fußböden und Teppiche, Elektronik wie auch an Kleidung. All jene Schäden, welche durch die Flut verursacht werden, und für die keine Versicherung aufkommt, können in der Steuererklärung 2013 als "außergewöhnliche Belastungen" angegeben werden. Angegeben werden können dabei all die Kosten, die aus den eigenen finanziellen Mitteln gezahlt werden.

Allein das Auftreten der Kosten rechtfertigt die Angabe in der Steuererklärung indes nicht. Entsprechende Belege über Ausgaben sollten deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Auch werden nur die Kosten dann wirklich als "außergewöhnliche Belastung" angerechnet, welche die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Wie hoch diese ist, hängt von den Faktoren Höhe des Einkommens, Familienstand wie auch die Anzahl der Kinder ab.