Auch Kinderbetreuung in einem zweisprachigen Kindergarten sind steuerlich absetzbar

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Oktober 2012

Wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München urteilte, sind die Kosten für die Unterbringung eines Kindes in einem zweisprachigen Kindergarten steuerlich absetzbar, so dass pro Kind zwei Drittel der Kosten, maximal jährlich 4.000 Euro, in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

So fällt eine solche Betreuung nicht unter dem Begriff von Unterricht oder Freizeitbeschäftigung, sondern vielmehr als beaufsichtigte Betreuung mit einer pädagogisch sinnvollen Gestaltung.

Vorausgegangen war die Klage eines Vaters, der seine beiden Kinder in einem deutsch-französischen Kindergarten betreuen ließ und die Kosten bei seiner Steuererklärung angegeben hatte. Aber das Finanzamt wertete diese Unterbringung nicht als Betreuung, sondern als Unterricht.

Danach kam die Sache zum Bundesfinanzhof, der sich nun auf die Seite des klagenden Vaters stellte.