Fast-Food an Imbissbuden könnte billiger werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. August 2012

In Deutschland beläuft sich der Satz der Mehrwertsteuer derzeit auf 19 Prozent, aber es gibt auch einen sogenannten ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der einmal für Lieferungen und unter anderem auch für Nahrungsmittel gilt. Dagegen muss man für Dienstleistungen, beispielsweise im Restaurant die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent bezahlen.

Jetzt plant aber das Bundesfinanzministerium bei diesem Thema kleinere Korrekturen vorzunehmen, so dass im Endeffekt ein Imbissbuden-Betreiber nur noch eventuell den geringeren Mehrwertsteuersatz berechnen muss. Das gleiche gilt aber auch für Kinobesitzer, die beispielsweise den Besuchern Popcorn und Knabbereien verkaufen.

Bei einer Dienstleistung muss ein Betreiber einer Imbissbude neben der Zubereitung auch Besteck sowie auch Stühle und Tische bereitstellen.

Doch wer seine Pommes und Currywurst im Stehen an einem behelfsmäßigen "Ablagebrett" verzehren muss, dann werden nur die sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.