Nicht jede Fortbildung von Ärzten ist von der Steuer absetzbar

Von Marion Selzer
17. August 2012

Wie die Richter vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz geurteilt haben, dürfen Ärzte die Kosten für eine Fortbildung nicht immer von der Steuer absetzen.

Im Fall ging es um einen Arzt, der 1.600 Euro absetzen wollte, weil er sich zu Zwecken der Seelsorge in Sachen Theologie weitergebildet hatte. Das Finanzamt wollte das aber nicht gelten lassen. Schließlich werden Kommunikationsfertigkeiten und der Umgang mit schwer kranken Personen nicht tiefgehend in einem solchen Studium behandelt.

Die Richter sahen den Fall ähnlich. Nur wenn ein enger Bezug zwischen dem eigentlichen Beruf und der Fortbildung erkennbar sei, können die dadurch entstandenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.