Vorsicht bei Urlaubssouvenirs: Nicht alles lässt der Zoll einfach durchgehen

Von Nicole Freialdenhoven
2. Juli 2012

Die gängigen Regeln für Alkohol oder Zigaretten aus dem Duty Free Shop sind den meisten Urlaubsreisenden mittlerweile vertraut. So sind innerhalb der EU 10 Liter Hochprozentiges erlaubt, 2 Liter Sekt und anderer Alkohol bis 21% und gleich 90 Liter Wein. Von außerhalb der EU dürfen jedoch nur 1 Liter Hochprozentiges und 4 Liter Wein zollfrei mitgebracht werden. Pech für denjenigen, der mit vier Flaschen Rum aus der Karibik erwischt wird. Bei Tabakwaren sind die Regeln ähnlich: Aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden.

Wer nicht wie Entwicklungsminister Niebel über einen unverzollten Teppich stolpern will, muss für jeden Teppich, der über der pauschale Grenze von 430 Euro für zollfreie "andere Waren" liegt, Zollabgaben zahlen - und zwar für die gesamte Summe, nicht nur für den Betrag jenseits der 430 Euro. Wer aus dem Urlaub in Osteuropa billiges Benzin mitbringen will, muss aufpassen: Aus dem EU-Ausland dürfen maximal 20 Liter im Reservekanister mitgebracht werden.

Aufpassen sollte man bei fragwürdigen Souvenirs, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt werden, zum Beispiel präparierte exotische Schmetterlinge unter Glas oder Korallen: Stehen Sie auf der Liste der bedrohten Arten, wird das Souvenir nicht nur konfiziert, sondern es droht ein heftiges Bußgeld. Vorsicht auch beim Mitbringen von gefälschten Markenartikeln: Das Mitbringen wird zwar in der Regel nicht geahndet, doch wenn die Pauschale von 430 bzw. 300 Euro überschritten wurde, werden Zollabgaben fällig. Auch wenn viele ähnliche Gegenstände zum vermutlichen Weiterverkauf entdeckt werden, schlägt der Zoll zu.