Ehepaare haben bei der Steuerklasse viele Möglichkeiten

Von Max Staender
2. Mai 2012

Bereits vor der Hochzeit müssen sich Ehepaare Gedanken über die richtige Steuerklasse machen. Dabei können sie unterschiedliche Steuerklassen kombinieren, wobei letztendlich eine Acht herauskommen sollte. Sofern nur ein Partner arbeitet oder das gesamte Einkommen relativ gering ist, bietet sich die Steuerklassenkombination III/V an. Diese Variante ist hierzulande sehr beliebt und man geht in dem Fall davon aus, dass beispielsweise der Partner 60 Prozent und die Partnerin 40 Prozent des Einkommens erzielt.

Bei Ehepaaren mit dem selben Einkommen wird meistens die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt, wobei hier die monatlichen Abzüge selbst nach der Hochzeit wie bei der Steuerklasse I identisch bleiben. Sofern keine anderen Gründe vorliegen, müssen die Eheleute bei dieser Kombination keine Steuererklärung abgeben.