Weniger Steuern zahlen bei höheren Werbungskosten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. März 2012

Langsam müssen sich die Arbeitnehmer wieder mit ihrer jährlichen Steuererklärung beschäftigen, denn die muss bis Ende Mai bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Hierbei können die Arbeitnehmer, wenn sie beispielsweise längere Fahrten zur Arbeitsstelle haben, den Vater Staat an den Kosten beteiligen, indem man die Fahrten in der Rubrik Werbungskosten angibt und dann über die sogenannte Pendlerpauchale einen Betrag erhält, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Aber dies ist nur interessant, wenn die Pauschale von 1.000 Euro (ab 2011, früher waren es 920 Euro) überschritten wird.

Doch gibt es neben den Fahrtkosten noch andere Posten, die in diesen Bereich fallen, so einmal Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften), Kosten für Arbeitskleidung und Fachliteratur und auch Kosten für Bewerbungen. Bei den Kosten für Arbeitsmitteln, so unter Umständen auch ein neuer PC und auch das Telefon, ist es aber wichtig, dass diese im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit stehen und dafür genutzt werden. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, der kann die Kosten für den Umzug geltend machen, wenn dadurch sich die Fahrtzeit um mindestens eine Stunde verringert. Auch die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können abgesetzt werden.