Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Bald auch privat und beruflich genutzte Räume von der Steuer absetzbar?

Von Max Staender
8. März 2012

Christian Salz betreibt eine Entsorgungsfirma und sein Schreibtisch für den Papierkram steht statt im Arbeitszimmer mitten im Schlafzimmer. Wenn es um die Steuererklärung geht, kann das schnell zum Problem werden. Die Mietausgaben für diese fünf Quadratmeter kann der Geschäftsmann keineswegs als Werbungskosten oder Betriebskosten geltend machen. Wenn beispielsweise eine Mauer um den Schreibtisch gezogen wäre, könnte er es seit 2010 als häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

In der Steuererklärung können Heimarbeiter mit ihrem eigenem Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro jährlich ansetzen. Es existiert jedoch keine Obergrenze, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit zu Hause liegt.

Hoffnung dank Absetzung der Kosten in anderen Bereichen

Für Christian Salz gibt es jedoch ein wenig Hoffnung, da nach einem kürzlich gesprochenen Gerichtsurteil die Kosten geltend gemacht werden können, wenn ein Zimmer sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Das Gericht hat dabei auf ein Urteil zur Reisekosten-Rechtssprechung zurückgegriffen.

Die anteiligen Reisekosten können von der Steuer abgesetzt werden, wenn man den privaten Urlaub mit einer Dienstreise verknüpft. Auf jeden Fall sollte man zügig handeln, wenn man sich eine Erstattung der Steuer sichern möchte. Die Arbeitsnische in der Steuererklärung angeben und notfalls Einspruch mit dem Hinweis auf ein anhängiges Verfahren einlegen. Nach Eingang des Steuerbescheids hat man vier Wochen Zeit für den Einspruch Zeit.