Kreditkartengebühr kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden

Von Ingo Krüger
25. Januar 2012

Bei der Steuererklärung stellt sich vielen Arbeitnehmern immer wieder die Frage: Welche Werbungskosten darf man von der Steuer absetzen? Zu den Aufwendungen zählt auch die Jahresgebühr für eine Kreditkarte, die auch dienstlich genutzt wird. Zumindest einen Teil der Gebühren erhalten Arbeitnehmer nach der Steuererklärung wieder.

Wer daher seine private Kreditkarte auch für beruflich veranlasste Zahlungen verwendet, etwa bei Dienstreisen oder bei einem Geschäftsessen, kann die Jahresgebühr der Kreditkarte anteilig als Werbungskosten absetzen. Dazu ist es allerdings notwendig, die Jahresgebühr entsprechend dem Anteil der beruflichen Zahlungen zum Gesamtumsatz aufzuteilen.

Als Werbungskosten dürfen Arbeitnehmer den daraus ermittelten beruflichen Anteil berücksichtigen. Dazu zählen auch mögliche Transaktionskosten.