Homosexuelle Paare können zukünftig mit steuerlicher Gleichbehandlung rechnen

Von Marion Selzer
30. Dezember 2011

Bislang hatten homosexuelle Paare einen steuerlichen Nachteil gegenüber herkömmlichen Eheleuten.

Nun hat das Finanzgericht aus Köln jedoch entschieden, dass Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare zu gelten habe. Nun hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob lesbische und schwule Paare bei Einkommens- und Lohnsteuer wie heterosexuelle Ehepaare zu behandeln sind.

Im konkreten Fall ging es um ein homosexuelles Paar, dessen Antrag auf Steuerklasse IV vom zuständigen Finanzamt abgelehnt wurde. Zu Unrecht, wie die Richter vom Finanzgericht Köln entschieden. Denn bereits in einer vergangenen Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, anders als heterosexuelle Eheleute zu behandeln. Homosexuelle haben daher gute Aussichten auf eine steuerliche Gleichbehandlung.