Gesundheitskosten können laut Bund der Steuerzahler teilweise steuerlich geltend gemacht werden

Von Frank Hertel
7. Dezember 2011

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass man unter gewissen Umständen durch Gesundheitskosten Steuern sparen kann. Es gibt Grenzen für eine zumutbare Eigenbelastung. Wenn man diese Grenzen überschreitet, kann man den Rest in der Steuereklärung geltend machen. Bei einem Single, der ab 51.130 Euro brutto im Jahr verdient, liegt die zumutbare Belastung bei 6 Prozent des Einkommens.

Eine Familie mit 3 Kindern, die im Jahr 45.000 Euro verdient, erreicht diese Grenze schon bei 1 Prozent des Einkommens, also bereits ab einer Gesundheitsausgabe von 450 Euro im Jahr. Darunter fallen etwa Ausgaben für Praxisgebühren, Zahnersatz, Massagen, Krankengymnastik, Fango- und Ergotherapie, Hörgeräte, Brillen und Kontaktlinsen. Als Privatvergnügen sieht der Fiskus dagegen Fitness-Studio-Besuche, Saunagänge und musiktherapeutische Sitzungen.