Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgegeben

Rentner mit höheren Renten müssen möglicherweise Steuern nachzahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. April 2011

Seit einigen Jahren müssen auch Rentner, wenn sie keine weiteren Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung beziehen, eine Steuererklärung abgeben. So müssen viele Rentner jetzt mit Post von ihrem zuständigen Finanzamt rechnen, denn nicht nur für das letzte Jahr 2010, sondern rückwirkend bis zum Jahr 2005, müssen eventuell nachträgliche Steuern, was aber selten passieren sollte, bezahlt werden.

Nachträgliche Besteuerung

Dies liegt an dem sogenannten Alterseinkünfte-Gesetz, wobei hier die Rente kontinuierlich besteuert wird, das bedeutet, wer im Jahr 2005 in Rente ging, muss die Hälfte seiner Rente besteuern und danach steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent, so dass ab dem Jahr 2030 die Renten voll besteuert werden.

Da bisher die Finanzämter zu wenig Zeit für diese Aktion hatten, wird dies nun nachgeholt. Besonders betroffen sind Rentner, die aus mehreren Quellen ihre Rente beziehen und dies bislang nicht angegeben haben, so ist auch eine private Berufsunfähigkeitsrente zu versteuern.

Eventuell Nachzahlung nur bei höheren Renten

Aber im Grundsatz muss ja jeder Bürger in Deutschland, der steuerpflichtige Einkünfte hat, auch seine Steuererklärung abgeben, wobei er nicht unbedingt dazu aufgefordert werden muss, denn sonst macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Doch wer von den Rentnern muss mit einer Nachzahlung der Steuer rechnen?

Im Prinzip bleiben Rentner mit geringen Renten und ohne andere Einkünfte von einer Steuerzahlung verschont, wobei Rentner mit höheren Renten mit einer eventuellen Nachzahlung rechnen müssen. Dies näher zu erklären, ist aber die eigentliche Aufgabe eines Steuerexperten.