Fehler bei elektronischer Steuererklärung zulässig?

Von Frank Hertel
31. Januar 2011

Am Finanzgericht Rheinland-Pfalz wird derzeit über einen Fall entschieden, der für alle deutschen Steuerzahler eine große Rolle spielen könnte.

Ein Mann hatte seine Steuererklärung im Computerprogramm "Elster" elektronisch ausgefüllt, dabei hatte er eine Zeile übersehen. Nachdem ihm der Fehler aufgefallen ist, hat er beim zuständigen Finanzamt um Änderung seines Steuerbescheides gebeten, aber die werteten seinen Fehler als grobe Fahrlässigkeit und lehnten eine Änderung ab.

Das Gericht wird nun klären, ob es als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen gewertet werden kann, wenn ihm beim Ausfüllen der Steuererklärung durch ein Computerprogramm ein Fehler unterläuft.