Kanton Zürich: Volksabstimmung kippt Steuervorteil für reiche Ausländer

Für wohlhabende zugezogene Schweizer sind die jährlichen Steuerausgaben sehr gering

Von Frank Hertel
14. Januar 2011

Dass die Schweiz ein besonderes Verhältnis zu Geld und Reichtum hat, sorgt in Deutschland immer wieder zu Verstimmung. So gibt es etwa in der Hälfte der schweizer Kantone eine Sonderregelung für reiche Ausländer. Sie müssen keine Einkommenssteuer zahlen, sondern werden pauschal besteuert. Wie hoch die Summe ist, dürfen sie mit den lokalen Finanzbehörden aushandeln. Einzige staatliche Vorgabe: Der Betrag muss mindestens fünf mal so hoch sein, wie die Wohnkosten.

Tatsächlich ein sehr kleiner Betrag

In der Praxis bedeutet das, dass die 4.500 reichen Ausländer in der Schweiz durchschnittlich 100.000 Franken Steuern pro Jahr bezahlen. Das klingt zwar viel, ist aber für Leute wie Michael Schuhmacher oder Phil Collins ein sehr kleiner Betrag und daher für die reichen Ausländer wohl der Hauptgrund für den schweizer Wohnsitz.

2009 wurde im Kanton Zürich eine Volksabstimmung durchgeführt, die diese Sonderregelung zum 1. Januar 2011 abschafft. Die Folge ist, dass heute schon von 208 reichen Ausländern in Zürich 91 weggezogen sind, 26 davon ins Ausland, 66 in andere schweizer Kantone, wo die Pauschalbesteuerung für sie noch gilt.

Allerdings ist der Widerstand in der schweizer Bevölkerung groß. In den kommenden Jahren sind auch in anderen Kantonen Volksabstimmungen zu diesem Thema geplant.