9. August 2010
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können getrennt lebende Eltern jetzt selber entscheiden, wer den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro erhält. Bisher gab es die Regelung, dass diesen Freibetrag nur derjenige nutzen konnte, der auch das Kindergeld bekam, aber oft hatte dieser Elternteil nur geringere Einkünfte, so dass sich der Freibetrag nicht auswirkte.
Dies ist also jetzt aber besser möglich und eine diesbezügliche Erklärung ist für beiden Seiten finanziell gut, denn dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen des einen Ex-Partners und führt zu einem höheren Unterhalt. Für zurückliegende offene Steuerjahre kann dieser Freibetrag dann auch noch geltend gemacht werden, wenn er nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt war.
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