Steuern sparen mit den Verwandten - Finanzamt schaut bei Verträgen in der Familie genau hin

Aus Beweisgründen sollten Verträge zwischen Familienangehörigen stets in rechtlich korrekter Form aufgesetzt werden

Von Ingo Krüger
11. Juni 2015

Bei Verträgen zwischen Familienangehörigen schaut das Finanzamt genau hin, denn

mit Familienmitgliedern sind eine legale Möglichkeit, Steuern zu sparen. Das Finanzamt vermutet nicht selten, dass manche Vereinbarungen bloß zum Schein und rein aus Steuergründen getroffen werden.

Verträge und Angaben

Aus Beweisgründen sollten Verträge daher immer schriftlich aufgesetzt werden und auch unterschrieben sein, bevor irgendwelche Leistungen erbracht werden. Der Vertrag selbst muss alle Angaben enthalten, die auch bei Abkommen mit Fremden üblich sind.

Bei Arbeitsverträgen, etwa zwischen Freiberuflern oder Selbstständigen und Verwandten, ist es besonders wichtig, alle wesentlichen und allgemein üblichen Angaben zu berücksichtigen, die ein reales Arbeitsverhältnis begründen.

Ausgestaltung und Umsetzung

Das Finanzamt achtet nicht nur auf die Ausgestaltung der Verträge, sondern auch, ob sie umgesetzt werden. Um dies nachzuweisen, ist es unbedingt ratsam, dass beide Vertragsseiten sämtliche Zahlungen und Einnahmen bargeldlos über ihr eigenes Konto abwickeln. Nur so ist es möglich, alle finanziellen Transfers mithilfe von Kontoauszügen glaubhaft zu belegen.

Ist einer der Vertragspartner minderjährig, etwa bei einem Vertrag zwischen Eltern und ihrem Kind, muss ein Ergänzungspfleger die Vertretung des Kindes übernehmen. Einige Verträge mit minderjährigen Vertragspartnern, etwa Darlehens- und Grundstücksverträge, sind nur mit der Genehmigung des Familiengerichts möglich.