So können Arbeitnehmer mit der Anlage N des Steuerformulars viel Geld sparen

Bei Einreichung einer Einkommensteuererklärung erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich 850 Euro zurück

Von Ingo Krüger
27. März 2015

Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich 850 Euro vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Von großer Bedeutung ist unter anderem die Anlage N, in der etwa die Werbungskosten eingetragen werden.

Ausgaben für den Arbeitsweg

Der größte Teil entfällt in der Regel auf die Ausgaben für den Arbeitsweg. Für jeden Arbeitstag und Kilometer dürfen Beschäftigte 30 Cent steuermindernd angeben - unabhängig davon, ob sie mit

zur Arbeit kommen. Der Pauschbetrag von 1000 Euro ist meist schnell erreicht und jeder weitere Euro der übrigen Werbungskosten zahlt sich aus. Arbeitnehmer sollten eine Änderung in Zeile 31 der Anlage N beachten: Der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" wurde durch die "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt.

Bei verschiedenen Arbeitsstellen besitzt der Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, einen beliebigen Ort als erste Tätigkeitsstätte festzulegen. Er kann sich auch für einen Arbeitsort entscheiden, der eher selten aufgesucht wird. Die übrigen Fahrten lassen sich dann als Reisekosten anrechnen.

Weitere Bestimmungen der Anlage N

  • Beiträge zu Berufsverbänden (Zeile 40),
  • Fortbildungskosten (Zeile 44) sowie
  • Dienstreisen (Zeile 49)

gehören ebenfalls in die Anlage N. Zudem wurden die Verpflegungspauschalen erhöht: Seit Anfang 2014 werden bei einer Abwesenheit von 8 Stunden 12 Euro vergütet, bei 24 Stunden 24 Euro. Dieser Betrag reduziert sich, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeiten bezahlt.

Neue Bestimmungen gelten ebenfalls für die doppelte Haushaltsführung, wenn Beschäftigte etwa wegen eines neuen Jobs den Wohnort wechseln (ab Zeile 61). Für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz berücksichtigt das Finanzamt Ausgaben in Höhe von 1000 Euro pro Monat.