Wie Patienten bei Krankheit Steuern sparen können

Belege und Quittungen für Krankheitskosten sollten von Jahresbeginn an gesammelt werden

Von Ingo Krüger
10. Februar 2015

Winterzeit - Erkältungszeit. Zwar sind

lästig, aber mit den Beschwerden lassen sich Steuern sparen. So können außergewöhnliche Belastungen eine Steuerlastminderung beziehungsweise -erstattung begründen. Vorausgesetzt, die in einem Kalenderjahr aufgewendeten Kosten liegen über dem zumutbaren Eigenanteil. Dieser beträgt bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro 400 Euro.

Aufwendungen für Gesundheit in Steuererklärung angeben

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V.(DStV) rät daher, Quittungen und Belege für Krankheitskosten, wie

schon von Jahresbeginn an zu sammeln. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Barzahlung oder Überweisung.

Da die Höhe des zumutbaren Eigenanteils derzeit von Gerichten geklärt wird, lohnt es sich, Aufwendungen für die Gesundheit auch dann in der Steuererklärung anzugeben, wenn diese die Höhe des zumutbaren Eigenanteils nicht übertreffen. Aktuelle Verfahren und Entscheidungen können diese zugunsten von Verbrauchern ändern.

Bonuszahlungen von Krankenkassen sind einkommensteuerpflichtig. Sie müssen nach Angaben des DStV in der Jahressteuererklärung von den als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen werden. Diese Regelung besitzt auch Gültigkeit bei Beitragsrückerstattungen, jedoch nicht bei Kostenerstattungen für Gesundheitskurse, wie etwa Rückenschule oder Yoga.