Steuererklärung 2014 - Frist endet am 1. Juni

Wir klären auf, wer zur Abgabe verpflichtet ist und für wen sich die freiwillige Abgabe lohnt

Von Dörte Rösler
6. Februar 2015

Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss regulär am 31. Mai beim Finanzamt sein. Da dieses Datum aktuell auf einen Sonntag fällt, haben Steuerpflichtige aber einen Tag mehr Zeit: spätestens am Montag, den 1. Juni, sollten die Unterlagen für das Jahr 2014 eingehen.

Wird ein Steuerberater oder Lohnhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum Jahresende. Wer eine freiwillige Steuererklärung abgeben möchte, kann sich sogar vier Jahre Zeit lassen.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald sie mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehen oder mehr als 410 Euro monatlich an sogenannten Lohnersatzleistungen bekommen. Darunter fallen etwa

Auch Paare, die die Steuerklasse III und V gewählt haben, müssen die Formulare ausfüllen. Neben Arbeitnehmern müssen zudem Selbständige eine Steuererklärung abgeben, sobald ihre Einkünfte über dem jährlichen Freibetrag von 8.354 Euro liegen.

Termindruck sollte sich niemand machen. Das Finanzamt muss auch Fristverlängerungen akzeptieren - wenn der Antrag schriftlich begründet wird.

Wann lohnt die freiwillige Abgabe?

Wer in 2014 hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen und Aufwendungen hatte, kann sich freiwillig zur Einkommensteuer veranlagen lassen. In vielen Fällen gibt es dann Geld vom Staat zurück.