Doppelte Haushaltsführung: So zahlt das Finanzamt mit

Beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten, damit die Arbeit fern von der Familie wirklich lohnt

Von Dörte Rösler
30. Januar 2015

Viele Beschäftigte müssen für ihren Job zumindest zeitweise eine Zweitwohnung anmieten. Damit die Arbeit fern von der Familie wirklich lohnt, können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Absetzbar sind:

Umzugskosten und Möbel

Wer für seinen Umzug eine professionelle Firma beauftragt, kann die Rechnung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Werden in der Zweitwohnung neue Möbel oder Gegenstände gebraucht, kann man diese ebenfalls angeben.

Allerdings erkennt der Fiskus nur Rechnungen bis zu 410 Euro an. Teure Objekte wie Bett, Sofa oder Schrank kann man über mehrere Jahre abschreiben.

Wohnkosten

Ob Miete, Betriebskosten oder Garage - wenn die Kosten nicht mehr als 1000 Euro pro Monat ausmachen, steht einer Anerkennung nichts im Wege.

Fahrtkosten

Auch die wöchentliche Heimfahrt zur Familie fällt unter die steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Pro Kilometer können Beschäftigte 0,30 Euro ansetzen.

Falls der Beschäftigte aus beruflichen Gründen am Wochenende am Zweitwohnsitz bleiben muss, darf seine Familie ihn besuchen kommen. Die Entfernungspauschale gilt dann auch für Partner und Kinder. Das muss jedoch eine begründete Ausnahme bleiben.