Steuer, Rente, Krankenversicherung - das ändert sich 2015

Bei uns werden Sie über die wichtigsten Änderungen informiert

Von Dörte Rösler
19. Dezember 2014

Ob

große finanzielle Sprünge sind 2015 nicht zu erwarten. Auf das ganze Jahr gerechnet, können sich aber auch geringfügig steigende oder sinkende Zahlungen zu stattlichen Summen addieren. Wir nennen die wichtigsten Änderungen.

Neuer Beitrag zur Krankenversicherung

Ab Januar 2015 entfällt der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer zur Krankenversicherung. Damit könnte der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent fallen.

Spüren werden die Versicherten dies allerdings in den wenigsten Fällen. Denn zeitgleich mit dem Wegfall des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent dürfen die Kassen einen neuen Zusatzbeitrag kassieren.

Dies geschieht abhängig von der Einkommenshöhe des Mitglieds. Parallel steigt außerdem der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozent.

Mehr Rente - steigende Bemessungsgrenzen

Durch eine Erhöhung der Bemessungsgrenze für die Sozialversicherung müssen Gutverdiener im kommenden Jahr mehr Sozialbeiträge zahlen.

In der Rentenversicherung steigen die Grenzen von monatlich 5950 auf 6050 Euro (im Osten von 5000 auf 5200 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung verschiebt sich die Grenze bundesweit von 4050 auf 4125 Euro.

Für Arbeitnehmer mit gutem Einkommen ist dies eine zusätzliche Belastung. Wer bereits in Rente ist, darf dagegen zur Jahresmitte mit einer Erhöhung seiner Bezüge rechnen. Ein bis zwei Prozent dürfte die Rente steigen.

Geringfügig weniger Steuern

Die Lebenshaltungskosten steigen - entsprechend plant die Regierung, ihre steuerliche Grundfreibeträge anzuheben. Alleinstehende müssen derzeit ab einem Jahreseinkommen von 8354 Euro Steuern zahlen.

In 2015 soll diese Grenze auf zunächst 8472 Euro angehoben werden, für 2016 ist eine weitere Anhebung auf 8652 Euro vorgesehen. Parallel dazu werden die Kinderfreibeträge erhöht.