Düsseldorfer Tabelle 2015 sieht mehr Geld für Unterhaltspflichtige vor

Ab dem 1. Januar 2015 gelten durch die Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes neue Regelungen

Von Ingo Krüger
5. Dezember 2014

Die Düsseldorfer Tabelle dient nach einer Trennung als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts. Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelungen.

Selbstbehalt für Erwerbstätige steigt

Unterhaltspflichtige dürfen im neuen Jahr mehr Geld für sich behalten. So erhöht sich der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat. Nicht-Erwerbstätige dürfen dann statt 800 Euro 880 Euro für sich behalten.

Dieser Betrag kann noch steigen, wenn für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist.

Sätze für Kinder unverändert

Viele Kinder werden 2015 finanziell schlechter gestellt sein als in diesem Jahr, da ihre Sätze unverändert bleiben. Dadurch rutschen viele in eine niedrigere Unterhaltsgruppe. Ist das Existenzminimum der Kinder gefährdet, müssen Jobcenter, Sozialamt oder Unterhalts-Vorschusskasse diese Differenz ausgleichen.

Auch der Selbstbehalt für Personen, die etwa für Pflegekosten der eigenen Eltern aufkommen müssen, steigt: von 1600 Euro auf 1800 Euro monatlich.

Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes

Die Änderungen sind erforderlich, weil die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Hartz-IV-Regelsatz anhebt. Durch einen höheren Selbstbehalt soll verhindert werden, dass Unterhaltspflichtige in den unteren Einkommensklassen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.