Kirchensteuer auf Kapitalerträge - ab 2015 ziehen Banken das Geld automatisch ein

Von Dörte Rösler
4. Juni 2014

Eigentlich müssten Sparer für ihre Zinsen schon heute Kirchensteuer abführen. Da die Angabe der Konfessionszugehörigkeit bisher freiwillig war, haben viele Kunden die Steuern für sich behalten. Ab 2015 wird das anders, denn die Banken müssen die kirchlichen Abgaben auf Zinserträge automatisch abführen.

Welcher Religion ein Sparer angehört, erfahren die Kreditinstitute vom Bundeszentralamt für Steuern. Einmal pro Jahr dürfen sie dort das Kirchensteuerabzugsmerkmal "Kistam" abfragen. Derzeit informieren Banken und Sparkassen Millionen Kunden über die Datensammlung und den künftigen Geldschwund.

Wie hoch sind die Beträge?

Die Höhe der Kirchensteuer beträgt acht Prozent - vom Betrag der Abgeltungssteuer. Bei einem jährlichen Zinsertrag von 10.000 Euro fallen dadurch neben 2.440 Euro Abgeltungssteuer zusätzlich 220 Euro Kirchensteuer an. Wenn die Kapitalerträge im Rahmen des Freibetrages von 1602 Euro für Verheiratete oder 801 Euro für Singles liegen, wird auch keine Kirchensteuer abgezogen.

Was passiert mit Steuerhinterziehern?

Die Möglichkeiten, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu umgehen, sind gering. Zwar kann man einen Sperrvermerk beantragen, damit das Bundeszentralamt die Religionszugehörigkeit nicht weiter melden darf. Aber dieser Sperrvermerk wird automatisch an das Finanzamt gemeldet. Ein Trost ist, wer in den vergangenen Jahren bei der Kirchensteuer geschummelt hat, wird weder buß- noch strafrechtlich verfolgt.