Höherer Freibetrag sorgt für weniger Steuer

Von Max Staender
14. März 2014

Zum 1. Januar dieses Jahres wurde der steuerliche Grundfreibetrag erhöht, sodass man nun 8354 Euro jährlich steuerfrei einnehmen darf. Sofern Bürger verpartnert oder verheiratet sind steht ihnen nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe das Doppelte zu.

Höhere Steuerliche Absetzung der Rentenbeiträge

Auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge wurden die Bedingungen seit 2014 verbessert. So soll man jetzt als Single 78 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr absetzen können, während es bei Verheirateten 40.000 Euro sind. Bislang lag dieser Satz bei 76 Prozent der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Regelungen von Verpflegungspauschalen

In Zukunft werden auch die Verpflegungspauschalen für Arbeitnehmer auf Dienstreisen ansteigen: Sollte diese mehr als acht Stunden dauern, darf man ab Anfang dieses Jahres zwölf Euro pauschal von der Steuer absetzen. Außerdem genehmigt der Staat je An- und Abreisetag grundsätzlich 12 Euro Reisekosten.