Urteil im Steuer-Prozess gegen Bayern-Boss Uli Hoeneß - Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Von Ingo Krüger
13. März 2014

Hat Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig eingereicht oder nicht?

Diese Frage beurteilt heute das Landgericht München. 27,2 Millionen Euro hat der 62-Jährige dem deutschen Fiskus vorenthalten. Das Urteil soll heute verkündet werden.

Unterschiedliche Meinungen zur Steuerhinterziehung

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und sechs Monate Haft für Hoeneß. Es liege ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor. Die Verteidigung hält die Selbstanzeige dagegen für strafbefreiend, weil sie rechtzeitig eingegangen sei. Zudem sei der Angeklagte geständig gewesen. Ohne seine Erklärung wäre die Steuerhinterziehung nie bekannt geworden, so Hoeneß' Anwälte.

Rücktrittsforderungen werden laut

Unabhängig von einer Verurteilung sprachen sich in einer Umfrage 65 Prozent für eine Rücktritt des 62-Jährigen vom Amt des Bayern-Präsidenten aus. Unterstützende Sprechchöre der Fans für Hoeneß blieben beim Champions-League-Spiel gegen Arsenal London aus.

Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG werde er nach Meinung von Experten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bleiben. Dafür sei der Einfluss der anderen Aktionäre, Audi, Adidas und Allianz, zu groß.

Bewertung der Selbstanzeige steht noch aus

Auch bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung müsste Hoeneß nicht sofort ins Gefängnis. In diesem Fall wird die Verteidigung sicherlich Revision einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft dürfte zu diesem Mittel greifen, wenn das Urteil nicht so ausfällt, wie gefordert.

Bislang hat der Bundesgerichtshof noch nicht geklärt, wie eine verunglückte Selbstanzeige zu bewerten ist.