Steuern für Selbständige - Reisekosten, Bewirtung und Anschaffungen clever absetzen

Von Dörte Rösler
24. Februar 2014

Korrekte Buchführung ist auch für Freiberufler und Selbständige wichtig. Bei der Steuererklärung kann das Sammeln von Belegen sogar bares Geld bringen. Ob Restaurantbesuch, Dienstreise oder Geschenke für Kunden und Mitarbeiter - viele Kosten lassen sich steuerlich geltend machen.

Bewirtung und Reisekosten

Wer beruflich viel unterwegs ist, kann die Mehraufwendungen für Verpflegung steuermindernd anrechnen lassen. Seit Anfang 12014 gelten dafür neue Pauschalen: eine achtstündige Abwesenheit kann mit 12 Euro abgerechnet werden, für einen kompletten Tag erkennt der Fiskus 24 Euro an. Für An- und Abreisetage bei längeren Diensttagen gilt eine Pauschale von 12 Euro.

Lädt ein Selbständiger seine Geschäftspartner ins Restaurant, kann er bis zu 70 Prozent der Rechnungssumme von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings eine vollständige Quittung, die neben den üblichen Daten auch die Teilnehmer des Geschäftsessens auflistet.

Steuermindernde Geschenke

Egal ob Geschäftspartner oder Mitarbeiter - alle wichtigen Personen aus dem beruflichen Umfeld dürfen für 35 Euro im Jahr beschenkt werden. Natürlich kann man auch teurere Geschenke kaufen, diese lassen sich aber nicht steuerlich geltend machen.

Absetzen von Wirtschaftsgütern

Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert bis 410 Euro lassen sich in einem Rutsch abschreiben. Für Schreibtisch, Laptop und Co. gelten jedoch Listenwerte zur jährlichen Abnutzung. Mehrere kleine Anschaffungen lassen sich auch als Sammelposten abschreiben. Welche Variante sinnvoller ist, sollte im Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden.