Clevere Steuererklärung - Benzin und Bahntickets vom Finanzamt zahlen lassen

Von Dörte Rösler
18. Februar 2014

Für die meisten Deutschen ist die Steuererklärung lästige Pflicht. Wer Belege sammelt und etwas Zeit in den Papierkram investiert, kann jedoch kräftig sparen. Im Schnitt bekommen Steuerpflichtige 800 Euro vom Staat zurück. Und die Finanzämter arbeiten schneller, wenn die Formulare online eingereicht werden.

Pauschalbetrag ansetzen oder Kilometerzahl berechnen

Für Werbungskosten setzt der Fiskus einen Pauschalbetrag von 1000 Euro an. In aller Regel haben Steuerpflichtige jedoch mehr Ausgaben, bereits die Fahrten zur Arbeit können ein Vielfaches kosten. Für jeden Arbeitstag und gefahrenen Kilometer lassen sich 30 Cent geltend machen - egal ob der Weg mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad zurückgelegt wurde. Zur Berechnung der Kilometerzahl ist nicht immer der kürzeste Weg maßgeblich. Wenn eine längere Strecke vorteilhafter ist, muss der Fiskus zusätzliche Kilometer anerkennen.

Wichtig: Wer häufig öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte die Belege aufbewahren. Bis zu 4.500 Euro werden anerkannt. Das gilt etwa auch für Heimfahrten zur Familie, wenn für den Job eine Zweitwohnung angemietet wurde. Fand der Umzug erst im letzten Jahr statt, können auch Fahrtkosten für Wohnungssuche und Transport des Hausrates von der Steuer abgesetzt werden.