Auslandsspenden - Finanzamt verlangt Nachweis der Gemeinnützigkeit

Von Alexander Kirschbaum
12. März 2013

Spenden an ausländische Organisationen können nicht ohne weiteres von der Steuer abgesetzt werden. Der Spender muss erst beim zuständigen Finanzamt nachweisen, dass der Empfänger im Ausland den deutschen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit entspricht, wie das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil mitteilt.

Das ist nicht unbedingt leicht, da die deutschen Gemeinnützigkeitsstandards eine hohe Hürde bedeuten. Satzung, Tätigkeitsbericht oder der Nachweis, dass die Spenden Wohltätigen Zwecken zugeführt werden, können gegenüber dem Finanzamt dokumentieren, dass die bedachte Organisation darauf abzielt, das Gemeinwohl zu fördern. Dies kann laut dem Gericht einen erheblichen Aufwand für den Spender bedeuten.

Zudem werden ausländische Spendenbescheinigungen in Deutschland nicht immer anerkannt. Auslandsspenden können ohnehin nur von der Steuer abgezogen werden, wenn sie an Organisationen in Mitgliedsländern der Europäischen Union gehen. Spendenempfänger in nicht EU-Ländern sind für den deutschen Fiskus uninteressant.