Wie auch Geringverdiener richtig Geld anlegen können

Von Melanie Ruch
10. Juli 2013

Um finanziell für das Alter vorzusorgen, muss man kein Großverdiener sein. Auch mit geringem Einkommen lässt sich gut sparen, man muss nur wissen wie.

Wichtig ist zunächst, dass alle offenen Kredite abbezahlt werden, bevor man sich nach einem geeigneten Sparprogramm umsieht. Selbst kleinste Kredite, wie die Ratenzahlung des neuen Fernsehers oder der Dispo-Kredit, sollten zunächst getilgt werden, um sich durch zusätzliche Sparprogramme nicht noch mehr monatliche Ausgaben zuzumuten.

In einem zweiten Schritt sollte man sich über die Möglichkeit informieren, ob man einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber hat, was in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag vermerkt ist. Ist dies der Fall, kann man zwischen verschiedenen Sparprogrammen wählen, in die der Arbeitgeber diese Leistungen einzahlt, etwa Bausparverträge, Fonds oder Lebensversicherungen.

Ein VL-Vertrag läuft normalerweise über sieben Jahre, in denen der Arbeitgeber einen Betrag zwischen sechs und 40 Euro pro Jahr in das gewählte Sparprogramm des Arbeitnehmers einzahlt. Nach sieben Jahren kann man über das Geld verfügen beziehungsweise es weiterhin als Sparbasis verwenden.

Arbeitnehmer, die willig sind, für ihr Alter finanzielle Reserven anzusparen, können auch vom Staat gefördert werden. Bis zu einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage, die bis zu 80 Euro im Jahr betragen kann. Ausgezahlt wird diese Zulage allerdings erst nach Ablauf des VL-Vertrags mit dem Arbeitgeber.

Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Riester-Verträge einzahlen zu lassen, was besonders für Arbeitnehmer interessant ist, die bereits Riester-Verträge besitzen, da die Leistungen in diesem Fall einfach auf den bestehenden Vertrag eingezahlt werden können.

Für Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger gibt es mittlerweile sogar Riester-Tarife zu besonders günstigen Konditionen ohne die üblichen Verwaltungskosten.