Termin verschwitzt und Absage vergessen - wann darf welcher Anbieter Geld verlangen?

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
17. März 2014

Heute Abend das Abendessen im Restaurant, morgen Nachmittag Tennis mit der Freundin und dann war da irgendwann auch noch die Vorsorge beim Arzt. Die Terminkalender der heutigen Zeit sind häufig sehr vollgepackt, um Beruf und Freizeit unter einen Hut bringen zu können. Da kann es schnell passieren, dass man eins dieser Daten vergisst - und damit auch, den Termin zu verschieben oder abzusagen.

Sicherlich ist es in den meisten Fällen nicht so schlimm, wenn es ein Mal vorkommt. Doch wer häufiger Termine verschwitzt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass so mancher Anbieter dafür auch Geld verlangen darf. Generell gilt, dass keine Zahlung fällig ist, wenn die Zeit durch den Anbieter anderweitig genutzt werden kann.

Hotels, Restaurants und handwerkliche Bereiche

Eine Tischreservierung im Restaurant, welche vergessen wurde, muss generell nicht bezahlt werden, außer es handelt sich dabei um ein größeres Event, beispielsweise ein ganzes Festtagsmenü für eine Feierlichkeit. Wurde ein Hotelzimmer gebucht und nicht innerhalb der möglichen Frist storniert, muss man zahlen. Bei vergessenen Warenlieferungen muss eine Zahlung erfolgen, die sich auf die zusätzliche Anfahrt bezieht. Wurde kein Ersatztermin vereinbart, kann der Handwerker auch Geld für die verlorene Arbeitszeit verlangen.

Ärzte, Friseure, Kosmetiker und Co.

Wer einen Arzttermin verschwitzt, muss in der Regel nicht zahlen, da die Wartezimmer in Praxen meist so voll sind, dass die Zeit einem anderen Patienten gewidmet werden kann. Bei aufwendigen und speziellen Behandlungen, beispielsweise bei operativen Eingriffen, kann ein Honorar verlangt werden.

Bei verpassten Terminen beim Kosmetiker, Friseur, Fitnesstrainer, Masseur oder Psychologen ist es in den meisten Fällen durchaus legitim, eine Bezahlung zu verlangen, da in dieser Zeit kein anderer Kunde auf eine Behandlung wartet. Gleiches gilt, wenn man Termine sehr kurzfristig absagt. Stammkunden wiederum könnten Glück haben und nicht zur Kasse gebeten werden.