Trotz Pflegebedürftigkeit zusammen bleiben: Gemeinsam ins Seniorenheim

Auch wenn nur einer der Partner pflegebedürftig ist, können häufig beide zusammen in eine Seniorenresidenz einziehen

Von Cornelia Scherpe
14. Dezember 2015

Oft kommt es vor, dass in einer Beziehung nicht beide Partner gleichzeitig pflegebedürftig werden, sondern einer zuerst die Hilfe im Alltag benötigt. Der rüstige Senior versucht dann, die Pflege teilweise zu übernehmen, oder lässt einen ambulanten Pflegedienst kommen. Doch irgendwann zeichnet sich ab, dass die Unterbringung im Seniorenstift, beziehungsweise in einem Projekt zum betreuten Wohnen, sinnvoller ist.

Das durch Jahre und Jahrzehnte zusammengeschweißte Paar möchte diesen Schritt der räumlichen Trennung oft aber auf keinen Fall gehen. Viele wissen dabei nicht, dass es durchaus möglich ist, gemeinsam ins Seniorenheim zu ziehen, auch wenn einer von beiden keine Pflege benötigt.

Gemeinsames betreutes Wohnen

Viele Seniorenresidenzen bieten das gemeinsame Wohnen der Paare an. Die Wohnräume werden gemeinsam genutzt und es gibt einen Zusatzvertrag über die benötigte Pflege der jeweiligen Person. Auch ein Putzdienst und Essensservice können Teil dieser Abmachung sein.

Alle Vereinbarungen zur Pflege werden flexibel für die Person abgeschlossen, die bedürftig ist. Der andere Partner lebt "nur" in den gemeinsamen Räumen mit. Wer sich vorab informiert, sollte klare Preisvorschläge von den jeweiligen Wohneinrichtungen einholen.

Kein gesetzliches Recht auf gemeinsames Wohnen

Ein gesetzliches Recht auf eine gemeinsame Wohnung, oder auch nur ein Doppelzimmer, gibt es nicht. Es liegt daher komplett im Ermessen des Anbieters, ob ein Seniorenpaar mit Pflegebedürftigkeit eines Partners wirklich gemeinsam einziehen darf.

Ein Recht auf Zusammenwohnen im Seniorenheim gibt es selbst dann nicht, wenn beide pflegebedürftig sind. Hier kommt es ebenfalls darauf an, sich vorab zu informieren.

Wichtig sein kann unter anderem auch die Klausel, dass in einem Doppelzimmer das zweite Bett nicht neu belegt wird, wenn der eine Partner verstirbt.

Probewohnen kann sich lohnen

Ideal ist es, wenn die gewählte Einrichtung ein "Probewohnen" genehmigt. Viele Senioren unterschätzen, dass sich das Leben beim betreuten Wohnen durchaus ändern kann.

Auch wenn man seit Jahren vertraut ist, verschiebt sich eventuell die Rollenverteilung und bisher unbekannte Probleme treten auf. Wer hier vorab überprüft, ob beide mit der neuen Wohnsituation zufrieden sind, kann guten Gewissens den Schritt gehen.