24. August 2007
Von Anne Fünfstück
Altenheime, Seniorenresidenzen oder auch Seniorenheime – so werden die Pflegeeinrichtungen genannt, in denen mehr oder weniger pflegebedürftige Menschen im hohen Alter betreut und bei der Verrichtung das täglichen Lebens unterstützt werden.
In Deutschland gilt eine dreistufige Altersversorgung für die Menschen, die bei der Ausführung ihrer täglichen Bedürfnisse unterstützt werden müssen. Nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit wird entschieden, in welcher Einrichtung der zu betreuende Mensch untergebracht werden muss.
Es gibt zum einen die Altenwohnheime, in denen die Mieter eigenständig, in Gruppen oder alleine ihren eigenen Haushalt bewohnen und nur geringfügig betreut werden. Hier werden die Bewohner gefördert, weiterhin ihre täglichen Aufgaben zu verrichten und die eigene Selbstständigkeit aufrecht zu bewahren. Somit werden die Herrschaften dazu bewegt, Geist und Körper fit zu halten.
Die nächste Stufe ist dann das Altenheim, in dem geringfügig Pflegebedürftige ein selbstbestimmtes Leben führen. Hier übernehmen die Pfleger nur den Haushalt der Bewohner indem sie die Reinigungsarbeiten in den Zimmern übernehmen und die Mahlzeiten zubereiten. Zusätzliche Dienste wie der Frisörbesuch, die Fußpflege oder die Teilnahme an Ausflügen, müssen von den Heimbewohnern wie im normalen Leben zusätzlich gezahlt und organisiert werden.
Wird eine Person dann zum absoluten Pflegefall, übernimmt das Altenpflegeheim die stationäre Dauerpflege. Rund um die Uhr ist hier Personal für die persönliche und medizinische Betreuung anwesend. Die meist bettlägerigen Patienten sind oft nicht mehr in der Lage, eigenständig ihren menschlichen Bedürfnissen nachzugehen. Aus diesem Grund sind in dieser Einrichtung ähnlich wie in Krankenhäusern, sowohl Pflegepersonal als auch Ärzte im Schichtdienst tätig.
Finanziert wird die Unterbringung in den anerkannten Pflegeeinrichtungen durch verschiedene staatliche und private Anteile. Zum einen hat ein jeder, Anspruch auf eine Pflegeversicherung, die einen Teil der Unterbringungs-, Verpflegungs- und Investitionskosten übernimmt. Der verbleibende Anteil der anfallenden Kosten wird dann durch das eigene Einkommen und Vermögen der Betroffenen oder durch unterhaltspflichtige Verwandte abgedeckt. Reichen die Finanzen nicht aus um den Heimplatz zu zahlen, so kann zusätzlich eine Sozialhilfe beantragt werden, die in der Regel alle ungedeckten Kosten übernimmt.
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