Keine Lieferung zur Hochzeit für schwules Paar: Amerikanischer Bäcker muss mit Haft rechnen

Von Ingrid Neufeld
6. Dezember 2013

Vor einem Gericht im US-Bundesstaat Colorado steht derzeit ein Bäcker, bei dem zwei Homosexuelle Kuchen für ihre Hochzeitsparty bestellen wollten. Doch der Bäcker nahm den Auftrag nicht an, mit Hinweis auf seine religiöse Überzeugung.

Deshalb wandten sich die beiden Männer an die Bürgerrechtsorganisation American Civil Lieberties Union, die den Bäcker wegen Diskriminierung anzeigten. Es gab inzwischen eine erste Anhörung. Für den Fall, dass der Bäcker den Prozess verliert, droht ihm eine einjährige Gefängnisstrafe.

Bäckereibesitzer hat Auftrag für Hochzeitstorte abgelehnt

Dabei hatte der Bäcker eine Lieferung keineswegs zu irgendeinem Zeitpunkt zugesagt, denn schon nach wenigen Minuten, die die beiden Heiratswilligen in seinem Geschäft verbrachten, sagte der Bäckereibesitzer, dass er aus christlichen Überzeugungen heraus, keine Hochzeitstorte an ein schwules Paar liefern würde.

Die Anwältin Amanda Goad sah das anders, denn sie sieht darin eine Diskriminierung. Die Anwältin des Bäckers widersprach, da er als Unternehmer nicht zur Verleugnung seines Glaubens gezwungen werden könne.

In Colorado sind Eheschließlungen unter Homopaaren nicht erlaubt. Das Paar heiratete deshalb in Massachussetts, wollte die Torte aber zur Hochzeitsfeier in Colorado geliefert haben.

In Washington gibt es im Augenblick einen ähnlichen Fall: Dort wollte ein Florist einem Homopaar keine Blumen zur Hochzeit verkaufen.

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