Türkische Rechtsprechung: Geliebte muss an Ehefrau Schadensersatz zahlen

Von Ingrid Neufeld
13. November 2013

Wer fremdgeht, riskiert das Scheitern der eigenen Ehe. Das ist eine altbekannte Tatsache. Nun hat ein türkisches Gericht beschlossen, die Geliebte eines Mannes zu bestrafen. Der Bezirksbürgermeister Mustafa Gül hatte fünfzehn Jahre lang eine außereheliche Geliebte, mit der er sogar ein gemeinsames Kind hatte.

Ehebrechender Mann zahlt nicht, nur die Geliebte

Nun klagte die Ehefrau gegen die Geliebte. Die Richter gaben ihr Recht und verurteilten die Geliebte zur Zahlung von 30.000 Euro an Schadensersatz. Der Ehemann muss keine Zahlung leisten.

Die Richter argumentierten, dass die Familie "unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers" stehe und außerdem "im Wertesystem der Gesellschaft eine herausgehobene Stellung" innehat. Da die Geliebte um die bestehende Ehe wusste, wäre "ein Schaden unausweichlich gewesen".