Azubi muss 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen - weil er Kollegen mit Gegenstand bewarf

Von Dörte Rösler
25. Oktober 2013

Für Verletzungen durch ungeschickte Kollegen haftet der Arbeitgeber. Wenn der Schaden bei einer nicht-betrieblichen Tätigkeit entsteht, muss der verursachende Mitarbeiter aber selbst für die Folgen einstehen. Das Landesarbeitsgericht Hessen verurteilte deshalb einen Auszubildenden zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.

Der junge Mann arbeitete als Auszubildender in einer Kfz-Werkstatt und hatte dort einem anderen Azubi ein sogenanntes Wuchtgewicht an den Kopf geworfen. Obwohl das Wurfgeschoss nur 10 Gramm schwer war, traf es den Beworfenen aus 10 Metern Entfernung so unglücklich am Auge, das dieser mehrfach operiert werden musste. Er bekam eine künstliche Linse und kann seither schlechter sehen.

Die Richter bestätigten, dass der Kollege mit dem unangekündigten Wurf schuldhaft gehandelt hat. Außerdem sei das Herumwerfen von Gegenständen in einer Kfz-Werkstatt kein Teil der beruflichen Tätigkeit. Darum muss er persönlich für den Schaden haften und Schmerzensgeld zahlen. Eine monatliche Rente wollte das Gericht jedoch nicht bewilligen.